In 3, 2, 1 … die TPD2 ist in Kraft

Wie schnell doch die Zeit vergeht. Ein Jahr hatte man Zeit zu bunkern und am 20.5.2017 um 23:59 ist der Zauber vorbei. Dann greift die TPD (besser Tabakverordnung, und ja, E-Zigaretten haben nichts mit Tabak zu tun) in ihrer letzten Stufe.

Was wird ab 21.5.2017 anders?

Diese letzte Stufe betrifft hauptsächlich die Liquids und Nikotinbasen. Diese werden in der Verpackungsgröße, Nikotingehalt, Inhaltstoffen und Pflichtangaben reguliert.

Dazu kommt dass geschlossene Systeme wie Cigalikes (z.B. My von Erl) die Tanks nicht mehr als 2ml enthalten dürfen. Letzteres spielt zumindest auf dem deutschen Markt kaum eine Rolle.

Ein kurzer Überblick über die offensichtlichen Änderungen.

Verpackungsgröße

Alt: Bisher konnte fertiges Liquid in beliebigen Größen verkauft werden. So konnte man sein Liquid häufig auch in 20ml, 30ml, 50ml Gebinden kaufen oder gar noch mehr.

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Die 1 Liter Flasche war bisher die übliche Verpackungseinheit bei Nikotinbasen / Bunkerbasen. Ebenfalls beliebt die 100ml Größe.

Neu: Bei fertigem Liquid mit Nikotin und Nikotinbase ist nun eine Größenbegrenzung von 10ml vorgegeben.

Nikotingehalt

Alt: Es gab keine Begrenzung im Nikotingehalt. Bei fertigen Liquids allerdings fand man selten ein Liquid mit mehr als 24mg / ml. Üblich war eher 18mg.

Nikotinbasen gab es vereinzelt bis 72mg Nikotin per ml. Häufig verkauft wurde 48mg, sogenannte Bunkerbase.

Neu: Die Höchstgrenze liegt bei 20mg / ml.

Inhaltsstoffe

Alt: Bisher waren in Liquids theoretisch alle Inhaltsstoffe erlaubt. Neben PG und VG gibt es Nikotin, Aroma und Zusatzstoffe wie Koffein, Sweetener, Chili und Vielerlei.

Neu: Bestimmte Zusatzstoffe werden verboten oder eingeschränkt. Bei manchem Zusatzstoff war die Zugabe sowieso zweifelhaft.

Besonders hart allerdings trifft es allerdings das Menthol. Dieses ist in vielen Rezepturen enthalten. Eine endgültige Regelung zu Menthol ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings schwankend. Die Regelung soll diesbezüglich nicht so strikt ausfallen wie zunächst gedacht. Da wird man abwarten müssen.

Allerdings haben die Liquidhersteller nichts davon. Diese mussten ihre Rezepturen längst anpassen und die Liquids bei der Behörde anmelden. Nur die genehmigten Liquids dürfen ab 21.5.2017 in den Handel gebracht werden.

Pflichtangaben, Umverpackung

Alt: Bisher gab es eine Angabe über die Inhaltsstoffe auf dem Flaschenetikett. Dazu einige Warnhinweise und Warnsymbole.

Neu: Nikotinhinweis wie bei Zigaretten und Tabak. Beipackzettel mit weiterführender Auflistung der Inhaltsstoffe und Warnhinweise.

Fazit

Mit dem 20.5.2017 wird ein Kapitel der E-Zigaretten geschlossen. Der Markt hatte sich selbst gut im Griff, hat vieles freiwillig reguliert und jeder kam sehr gut damit zurecht.

Die Regulierung macht das dampfen nur teurer und umständlicher aber nicht sicherer. Der Müll wird enorm steigen, aber das interessiert in der Politik keinen.

Die TPD2 ist ein Produkt der lobbygetriebenen EU und der Geltungssucht einer Mitarbeiterin des DKFZ.

Einen tatsächlichen Vorteil sehe ich in der Regelung “TPD2” nicht. Man wird nach diesem Datum auch nicht mehr alle Anbieter finden.

Der Dampfer der schon länger mit seiner E-Zigarette unterwegs ist findet immer eine Möglichkeit und kann sich auch mit dieser Regelung arrangieren (müssen).

Der Neueinsteiger wird nicht, wie vielfach befürchtet, vom Markt abgehalten. Derjenige der nach dem 21.5. neu zur E-Zigarette greift wird halt einen anderen Markt vorfinden wie wir alte Hasen. Aber er wird nicht grundsätzlich behindert oder der Einstieg besonders schwer gemacht.

Die letzte Stufe der Regelung trifft hauptsächlich die Liquids und nikotinhaltigen Grundstoffe (Base). Wer ohne Nikotin auskommt der kann weiterhin seine Rohstoffe in rauen Mengen einkaufen.

Manch einer wird sein Glück bei HiLiq aus China suchen. Eine Möglichkeit die gerne genutzt wird aber wenig darüber liest. Forenbetreiber und Inhaber von Facebookseiten wollen sich nicht einer Abmahngefahr aussetzen und lassen dieses Thema nicht oder nur ungerne zu.

Das dampfen wird weiter gehen. Im Grunde haben wir in Deutschland noch Glück mit der Regulierung.

6 Gedanken zu „In 3, 2, 1 … die TPD2 ist in Kraft“

  1. Hallo Roland,
    vielen Dank für den Artikel. Im Punkt “Verpackungsgröße” ist Dir allerdings ein Fehler unterlaufen. Nikotinfreie Liquids dürfen auch weiterhin in größeren Flaschen als 10ml vertrieben werden. Wenn der Handel bzw. der Hersteller das nicht umsetzt, so geschieht das nicht auf Grund der Gesetzeslage, sondern allein aus Gründen der Kostenreduzierung. Es wäre schön, wenn Du das noch richtigstellen würdest, weil es ansonsten in der Community zu Irritationen kommen könnte.

    Vielen Dank und beste Grüße,
    Wolfgang

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    • Hallo Wolfgang,
      vielen Dank für deinen Kommentar.
      In der Tat stolperte ich beim verfassen des Beitrages auch über diesen Punkt und konnte für mich kein Ergebnis recherchieren.
      Hatte mich da an den Händlern orientiert, wobei ich da nur ein paar im Blickwinkel habe.
      Beste Grüße
      Roland

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  2. Hallo Roland,

    bei Basen ist bei der Verpackungsgröße wohl auch noch nicht das letzte Wort gesprochen.
    So hat man gerade bei Dark-Burner bekanntgegeben, Basen bis 12 mg/ml weiterhin auch in Literflaschen zu verkaufen.
    Begründung: Es handelt sich nicht um fertiges Liquid (Endprodukt) und auch nicht um Nachfüllbehälter.
    Somit würde Base auch nicht unter die TPD sondern untern das Chemikalienrecht fallen.

    Die Stellungnahme kann man hier nachlesen: http://dark-burner.eu/erklaerung-zum-weiterverkauf-der-dark-burner-basen-in-gebinde-10ml/

    Gruß

    Jens

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  3. Das heißt, man sollte sich jetzt noch schnell eine Elektrozigarette kaufen, weil es hinterher teurer wird? Oder betrifft die Preiserhöhung wirklich nur die Liquids?

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    • Ob irgendetwas wirklich teurer wird steht ja nicht fest. Sicher ist jedenfalls dass in Sachen Liquids die Hersteller einen größeren Aufwand betreiben müssen. In wie weit dieser Mehraufwand weitergreicht wird zeigt der Markt.

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