TPD2 – und nun? Vom bunkern und Bevormundung / Betrifft: Verbraucher und Konsumenten

Die TPD2, besser Tabakrichtlinie, wurde in der EU beschlossen und freudig in Deutschland umgesetzt. Allerdings in weiten Teilen doch recht schwammig, vor allem was das Werbeverbot anbelangt.

Betroffen davon sind Konsumenten, Händler, Hersteller, Blogger, Youtuber und die Werbeindustrie. Betrachten wir die Situation im einzelnen, soweit möglich. Sehr ans Herz legen möchte ich den Youtubkanal von Simon (Nerd Scene Investigation). Simon erklärt ausführlich was Sache ist und auch auf Fragen zuverlässig reagiert.

In dieser Serie betrachte ich die einzelnen Gruppen die davon betroffen sind. Im ersten Teil geht es um den Konsumenten und Endverbraucher.

Was kann ich wie lange kaufen?

Die häufigste Frage in Foren und den sozialen Netzwerken ist: “Was darf ich noch kaufen? Welche Beschränkungen gibt es?”

Bis jetzt und aller Voraussicht nach bis 20.5.2017 gibt es kaum Einschränkungen für den Konsumenten. Ein paar mehr oder weniger spürbare Dinge gibt es, aber im großen und ganzen ändert sich erst einmal nichts. Weder eine 10ml Regelung noch eine andere Begrenzung greift jetzt.

Banner Ablagerungen

Bis November 2016 dürfen die Hersteller weiter produzieren wie bisher. Ab November 2016 muss die Produktion dann auf die neuen Richtlinien umgestellt werden, zum Beispiel die 10ml Begrenzung bei Liquids.

Das was bis zum November 2016 produziert wurde und auf Lager liegt darf bis 20.5.2017 veräußert werden. Erst ab dann wird es nur noch “TPD2 konforme” Ware geben.

Also bunkern ist kein Thema. Lasst euch da nicht treiben.

Mögliche Einschränkungen sind: Der Kauf von Glycerin (VG) und Propylenglykol (PG) könnte gestört werden. Diese Grundstoffe für Liquid gibt es sehr kostengünstig zum Beispiel im Tiermittelbedarf. PG und VG könnte, so munkelt man, im Verkauf begrenzt werden. Man muss zum Beispiel nachweisen dass man Pferdehalter ist.

Ein anderer Weg wäre PG und VG zu vergällen was es dann für das dampfen ungenießbar macht. Aber wie gesagt, das ist Gerüchteküche. Wer auf Nummer sicher gehen will holt sich halt für ein paar Euro einen 5 Liter Kanister. Glycerin kann man immer brauchen, auch zu anderen Dingen als dampfen.

Was den E-Zigarettenhandel mit PG – VG (ob mit oder ohne Nikotin) anbelangt gibt es keine Einschränkungen. Ein Jahr lang bleibt ab heute Zeit.

Beschränkungen ab Jetzt

Es gibt Beschränkungen die ab sofort greifen. Neue Geräte müssen nun vom Hersteller oder Händler erst einmal angemeldet werden. Wie das gehen soll weiß noch keiner, aber die Vorschrift sagt das aus. Wie viel diese Anmeldungen kosten weiß ich auch nicht. Der Nachteil dieser Anmeldungen ist aber dass es eine Zeit braucht bis die Zulassung erfolgt.

In der letzten Zeit wurden wir erschlagen von neuen Geräten. Das ist nicht weil die Entwickler Langeweile hatten. Nein, sobald die Geräte vor dem 20.5.2016 auf dem Markt sind, entkommen sie dieser Anmeldepflicht.

Nun wird erst mal eine Zeit kommen in der Neuentwicklungen etwas seltener auf den Markt kommen. Man sagt dass es 3 bis 6 Monate dauern wird. Die Schlagzahl der Geräte wird also sinken. Das merken wir dann auch an den Reviews. Youtuber und Blogs werden weniger über Neugeräte berichten.

Also doch nicht bunkern?

Nein, Bunkerpanik ist nicht angebracht. Es macht aber durchaus Sinn sich zu überlegen wohin man denn mit der Dampferei will? Denn neben den Veränderungen in den Basen (Größe und Nikotinbeschränkung) kann es sein dass zum Beispiel es sinnvoll ist auf Selbstwickler umzusteigen, sofern man es noch nicht gemacht hat. Dann entkommt man auch der Frage nach Ersatzteilen wie Verdampferköpfe die irgendwann nicht mehr erhältlich sein werden.

  • Wie lange wird man noch dampfen?
  • Wie viel Liter Base brauche ich?
  • Wird sich mein Nikotingehalt verändern?
  • Brauche ich denn überhaupt in einem Jahr noch Nikotin?
  • Welche Technik ist zuverlässig?

Weiterhin wird man kein Problem mit Aromen, Akkus, Wickelzubehör und anderes Zubehör haben. Zudem bleibt abzuwarten was es alles an findigen Dingen auf den Markt geben wird. Vielleicht landen wir alle mal beim Vernebler für die Kleindisco aus der sich auch dampfen lässt. Eine gute Idee lässt sich nicht unterkriegen.

Über was darf man reden?

Als Privatmann darf man über alles reden. Ihr dürft verlinken was die Maus hergibt. T-Shirts tragen wie ihr wollt und jeden Tag vom Balkon rufen dass e-rauchen gesund ist.

Private Personen unterliegen nicht dem Werbeverbot. Allerdings werdet ihr auf Beschränkungen stoßen, zum Beispiel in Foren oder Facebookgruppen.

Der Gruppeninhaber kann Regeln aufstellen. Und wenn sich dieser unsicher ist und Links zu Händlern verbietet dann hat das auch seinen Grund. Ein Gruppeninhaber kann es unbedingt nicht sofort erblicken ob dieser Link nicht doch ein Händler unter Fakenamen ist. Und schon könnte ein Gruppeninhaber belangt werden. Selbst wenn er unschuldig ist, erst einmal hat man den Kram einer Klage am Hals.

Ich hingegen darf keine Links mehr zu Geräten setzen (zumindest nach heutigem Stand) die mit einer Provision verbunden sind. Daher, wenn ihr vorhabt bei Amazon einzukaufen, klickt doch auf diesen Amazonlink und sucht das Gerät das ich im Review beschreibe. Denn ich habe im Gegensatz zu Youtubern keine Werbemöglichkeit mehr.

Der Artikel wurde ohne Bilder und Korrekturlesen veröffentlicht. Das wird gleich gemacht.

Als nächstes in der Serie: TPD2″ aus Sicht der Händler und Hersteller (bis 23.5.2016)

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