TPD2 – ab wann bunkern?

Die TPD2, besser Tabakrichtline, regelt unter anderem auch den Markt der E-Zigarette. Diese Regelungen entbehren, wie sich herausgestellt hat, jeder Fachkenntnis. Diese Regelungen sind aber nun mal da und wir Dampfer und eRaucher müssen damit zurecht kommen. Im Grunde geht es uns, im Vergleich zu anderen Staaten wie Österreich oder Polen, noch sehr gut.

Dennoch wird in Deutschland die Luft immer dünner und die Stichtage November 2016 und Mai 2017 rücken immer näher.

Dazu kommt dass bestehende Regelungen jederzeit durch ein Ermächtigungsgesetz ohne lange Diskussion verschärft werden können.

Wie sich die Lage bezüglich bunkern heute darstellt und wie ich und andere denken und was man bevorraten sollte, versuche ich in diesem Artikel zu erläutern.

Der aktuelle Stand

Der aktuelle Stand ist im Grunde einfach. Noch läuft im Verkauf bezüglich Geräte und Betriebsstoffe (Liquid, Basen) für uns Endverbraucher fast alles wie bisher.

Banner Ablagerungen

Trotzdem hat die Tabakrichtlinie schon fast jeden von uns getroffen. Da müssen wir uns nur mal auf den Youtubekanälen und Blogs umtun. Viele Wickelanleitungen, vor allem für ältere Geräte, sind verschwunden und werden auch nie wieder auftauchen.

Ein Neueinsteiger wird nur mit viel Glück in den Genuss kommen zu sehen wie früher mit Silikatschnur gewickelt wurde.

Viele Youtuber haben die Nase voll und machen gar keine neuen Videos mehr. In vielen Bereichen besteht Planungsunsicherheit, zum Beispiel

  • in Sachen Messen,
  • Geräteherstellung oder für
  • Händler in Sachen Registrierung der Geräte

Diese Gruppen sind jetzt schon betroffen und suchen täglich nach Antworten.

Zum aktuellen Stand gehört dass die festgelegten Eckpunkte der Richtlinie jederzeit verschärft werden können. So können zum Beispiel Aromastoffe verboten werden. An anderer Stelle kann nicht ausgeschlossen werden dass die frei erhältlichen Grundstoffe wie Glycerin (VG) oder Propylenglykol (PG), die es günstig zu kaufen gibt, einer Abgabenveränderung unterworfen werden.

Eine Möglichkeit wäre dass diese Rohstoffe, die vornehmlich in der Kosmetik oder als Futtermittel eingesetzt werden, vergällt werden müssen. Das macht diese Grundstoffe für uns E-Zigarettennutzer uninteressant. So müssen wir dann wieder auf den Fachhandel zurück greifen und dieser kann wunderbar reglementiert werden.

Auch der Zoll scheint an der einen oder anderen Stelle Probleme bei Bestellungen aus China zu machen obwohl es noch keinen Anlass dazu gibt.

Wie man sieht, der Fachhandel, die Hersteller wie auch Youtuber und Blogger sind jetzt schon stark betroffen. Der klassische Endverbraucher spürt schon die ersten Auswirkungen.

Ab 20. Mai 2017 werden die Reglementierungen voll beim Endbraucher angekommen sein. Es wird nach dem 20. Mai 2017 weitergehen, nur ziemlich anders.

Bunkern, Vorrat schaffen

Redet man über bunkern werden sicher einige im Netz aufschreien und behaupten man müsse nicht bunkern. E-Zigaretten gibt es auch nach dem Mai 2017, zur Not wird ein Schwarzmarkt organisiert.

Ja, es wird weiterhin E-Zigaretten und nötiges Zubehör geben, aber zu welchem Preis und in welcher Auswahl?

Und ehrlich gesagt, auf einen Schwarzmarkt möchte ich persönlich nicht zurück greifen. Die USA hat es übrigens vorgemacht wie von einem Tag auf den anderen ein Markt kaputt gemacht wird. Da war auch die Rede von dass alles nicht so schlimm wird.

Die nächsten raten man soll nicht bunkern sondern ermuntern politisch aktiv zu werden. Häufig kommt das von Nutzern die gerade mal ein Jahr dabei sind. Die können nicht wissen dass wir seit Jahren aktiv sind, dass ich, wie viele andere auch, Politiker angeschrieben haben oder gar persönlich aufgesucht haben.

Selbstverständlich haben wir alte Hasen auch keine Petition ausgelassen. Das einzige das etwas bewirkt hat waren die Twitterbomben. Da wurde uns Dampfern vorgeworfen wir wären auf der dunklen Seite der Macht.

Selbst als E-Mails bezüglich E-Zigaretten zwischen den EU-Abgeordneten geleakt wurden, passierte nichts. Leider wurden diese auch nie veröffentlicht.

Ich weiß nur aus meiner Erfahrung heraus, all das hat nichts gebracht, zumindest hat es eine unglückliche Regulierung nicht verhindert. Ich glaube und vertraue da nicht auf eine rosige Zukunft mit gut funktionierenden Schwarzmärkten.

Mein Weg ist der sich einzudecken, zu bunkern, sich sinnvoll zu bevorraten. Das wird einem künftigen Neueinsteiger nicht helfen, doch ich möchte dampfen und mich nicht in ein sinkendes Boot setzen.

Bunkern habe ich übrigens schon vor längerem begonnen. Immer wieder mal ein Liter Base oder den einen oder anderen Verdampfer gekauft der ungeöffnet in der Dampferkiste liegt. Generell bin ich nicht schlecht aufgestellt. Doch ich fühle mich noch nicht ganz sicher und werde mir noch das eine oder andere anschaffen.

Meine Vorratsliste

All das was die Händler bis 20.11.2016 produziert haben, dürfen sie bis 20.5.2017 verkaufen. Ab 20.11.2016 darf nur noch nach der TPD2 produziert werden.

Spätestens ab Mai 2017 wird der Markt umgekrempelt sein. Man wird wohl schon zur Jahreswende das eine oder andere neue TPD2-konforme Produkt im Handel finden.

Ab Anfang April, so schätze ich, werden große Mengen auf den Markt kommen die bis dahin noch nicht verkauft wurden und die ab 20.5. auch nicht mehr gehandelt werden dürfen.

Ich denke da kann man sicher nochmal das eine oder andere Schnäppchen machen. Es kann aber auch zu diesem Zeitpunkt eine Hochpreisphase eingeläutet werden da Dampfer noch möglichst viel nach alter Richtlinie anschaffen wollen.

Ob nun ein Ausverkauf mit günstigen Preisen auf uns zukommt oder ein heißgelaufener Markt mit Hochpreisen kann ich nicht sagen. Diesen Moment will ich auch gar nicht abwarten. Bis spätestens Februar werde ich mit bevorratet haben.

Liquid

Fertige Liquids kaufe ich so gut wie keine. Davon habe ich noch einiges das ich mir mal angeschafft habe als ich noch nicht selber gemischt habe.

Künftig werden die Liquids von der Nikotinstärke her auf 20mg/ml begrenzt und die Packungsgröße ist ebenfalls reguliert. Auch einige Aromen zur Verwendung in Liquids werden und wurden verboten so dass die Vielfalt der angebotenen Liquids bereits jetzt schon geringer ist und es wird noch weniger.

Aromen

Hier ist es schon interessanter sich jetzt einzudecken, solange noch keine weitere Verschärfungen vorliegen. Es werden immer mehr Eingrenzungen kommen. Vorschläge die nur noch Tabakaromen erlauben kursieren genauso wie dass gar kein Aroma mehr erlaubt sein soll.

Sicher ist dass es die Vielfalt der bisherigen Aromen nicht mehr geben wird. Wer auf ein bestimmtes Aroma steht das von der Regelung betroffen sein könnte, der muss abwägen ob ihm das wichtig ist.

Ich selbst denke mir dass ist nicht nötig ist sich mit Aromen einzudecken.

Aromen kann man auch im speziellen Handel erwerben. Man muss nur darauf achten das diese Diacetylfrei sind. Nachschub an Aromen wird es immer geben, allerdings wird das eine oder andere spezielle Aroma für Dampfer nicht mehr geben.

Basen

Da muss man zunächst zwischen Basen mit und ohne Nikotin unterscheiden. Wer Basen kauft wird zum Selbstmischer. Selber mischen ist kein Hexenwerk.

Ohne Nikotin

Glycerin und Propylenglykol sind Allerweltsstoffe die man frei erwerben kann. Diese Stoffe werden unter anderem in Lebensmitteln, Kosmetika und als Futtermittel eingesetzt.

Nach dem Stand heute wird es mit diesen Stoffen kein Problem geben. Wer auf Nikotin verzichten kann, der kann in eine ruhige Zukunft blicken was die Software angeht. Allerdings gibt es eine Falltür – es kann möglich sein dass diese Stoffe generell, nicht über die Tabakrichtlinie, im Handel beschränkt werden.

Glycerin und Propylenglycol gibt es günstig zu kaufen, häufig auch in 5 Liter Kanistern. Wer die beiden Stoffe lieber vorgemischt haben möchte, also zum Beispiel 50% – 40% – 10%, der muss auf den Fachhandel im Dampfbereich zurück greifen.

Wer es sich selber mischt kann sich bei Amazon oder direkt bei Herstellern umtun und zum Beispiel Gebinde mit 5 Litern bestellen.

Mit Nikotin

Mit Nikotin wird es teuer und ab Mai 2017 mitunter schwierig. Abgabemenge und Konzentrat sind begrenz. Jetzt ist die Versorgungslage noch unbegrenzt. Nikotinbasen sind etwas das man auf alle Fälle bevorraten sollte.

Nikotinkonzentrat

Man kann sich Nikotinkonzentrat aus China bestellen. Auch in den Niederlanden ist das Konzentrat erhältlich. Konzentrat heißt man hat hier 99%iges Nikotin.

Das führt bei unsachgemäßem Handling zu gesundheitlichen Schädigungen, im schlimmsten Fall zum Tode. Das ist nur was für geübte und verantwortungsbewußte Selbstmischer.

Doch wer sich eine Versorgungssicherheit verschaffen will der kann sich das eine oder andere Fläschchen holen. Damit lassen sich, sebst bei Bestellung kleinster Mengen günstig Nikotinbasen herstellen.

Das nebenbei mischen mit ein bisschen Aromen hinzufügen wie man es üblicherweise macht geht hier nicht. Extra Schutzbrille, Schutzhandschuhe und ein Umfeld das im Notfall dafür sorgt dass die Flüssigkeiten kontrolliert gesammelt werden sind ein Muss – zur eigenen und der Sicherheit anderer.

Extra angemerkt:

  • Ich übernehme keine Verantwortung falls es zu Problemen kommt
  • Die Bestellung erfolgt über China, das Label ist oft frei wählbar, zum Beispiel Zeckenschutz als Aufdruck
  • Ich würde das hier nicht erwähnen wenn es die TPD2 Regelung nicht gäbe

Nikotinkonzentrate kann man lange lagern. Wenn man sich auf dem Markt nach Bedarf Glycerin und Propylenglycol besorgt dann kann man damit lange vorsorgen.

Verdampfer

Generell rate ich im Sinne der Vorratshaltung zu Selbstwicklern. Am besten zu bekannten und weit verbreiteten Selbstwicklern.

In meiner Kiste befinden sich einige Kayfun-Clone des V3 Mini und Kayfun V5 (es sei erwähnt dass ich auch Original Kayfune besitze).

So ein Clone kostet zwischen 12 und 18 Euro. Dazu ein paar passende Ersatzteile wie Metalltanks, Isolatoren, Glastanks, Gummidichtungen und was es so gibt. Wenn man es nicht selber braucht, es wird die Zeit kommen wo es vielleicht ein anderer braucht.

So ein Verdampfer hält mehrere Jahre, zumindest ist mir bisher keiner kaputt gegangen. Wer sich also 10 Stück beiseite gelegt hat, der hat über Jahrzehnte ausgesorgt.

Der Selbstwickelkram wie Draht oder Watte ist nicht zu regulieren. Allerdings kann man sich auch hier etwas an Vorrat anlegen denn es kostet nicht die Welt. Günstiger wird es mit Sicherheit nicht werden.

Ich verzichte generell auf Verdampfer die nur auf wechselbare Coils aufbauen. Diese Coils sind inzwischen sehr teuer und ich weiß nicht in wie weit diese von der Regelung irgendwann betroffen sein werden.

Akkuträger

Zu meinem Vorratsportfolio gehören einige mechanische Akkuträger die es sehr günstig gibt und die mit etwas Pflege so gut wie nie kaputt gehen.

Daneben habe ich einige geregelte Akkuträger der alten Generation die über 15 Watt nicht hinaus kommen. Die gab und gibt es noch recht günstig für wenige Euro. Für mich als Backendampfer komme damit ganz gut zurecht. Diese liegen ebenfalls in meiner Dampferkiste.

Neben den mechanischen Akkuträgern und alten Akkuträgern habe ich einige Boxen mit wechselbaren Akkus. Die Boxen sollten keine Exoten sein  so dass man immer Ersatzteile über Dampferflohmärkte bekommt.

Aber ob Akkuboxen generell von der Regelung betroffen sein werden kann ich auch nicht genau sagen. Manche sagen ja, ich denke aber dass es da einen Weg geben wird die Regelung zu umgehen. Entweder weil man diese als Taschenlampenbausätze verkauft oder dergleichen.

Dennoch werde ich sicher noch die eine oder andere Box anschaffen.

Die Boxen sollten wechselbare Akkus haben!

Die Lagerung

Die Lagerung der Basen, Liquids und Aromen ist nicht kompliziert. Dunkel und kühl ist die generelle Aussage. Ein warmer Heizungskeller ist nicht geeignet.

Auch bei Zimmertemperatur halten diese Stoffe lang. Hier muss man wieder zwischen Nikotin und “ohne Nikotin” unterscheiden. Ohne Nikotin ist die Lagerung deutlich einfacher. Mit Nikotin ist eine kühle Lagerung der bessere Weg.

Basen werden gerne eingefroren, bzw. gerne in die Gefriertruhe gelegt denn einfrieren kann man die nicht, das sind mehr oder weniger Frostschutzmittel. Ein Kühlschrank wird auch gerne empfohlen.

Ich selbst lagere Basen und Aromen im kühlsten Raum in einer lichtdichten Kiste. Basen die ich vor Jahren gekauft habe sind heute noch einwandfrei.

Wer es ganz optimal machen will, der kauft sich Nikotinbasen in 100ml Braunglasflaschen. Die Base sollte eine Propylenglycolbase (PG) sein, die Abfüllung erfolgte am besten unter einer Schutzgasatmosphäre.

Nikotinkonzentrate würde ich nicht einfach so im gelieferten Fläschchen lagern. Eine Metallkassette mit Schloss und dort evtl. noch etwas gepolstert gegen versehentlichen Bruch lagern. Nikotinkonzentrat aus der Reichweite von Kindern lagern. Auch hier ist eine kühle Lagerung empfohlen.

Geräte, wie Ersatzverdampfer und Akkuträger können normal gelagert werden.

Der nicht schlechteste Weg ist der möglicherweise einen Teil auszulagern. So dass im Falle eines Brandes man immer noch etwas zur Hand hat. Die Hausratversicherung zahlt zwar den Verlust, aber man kann sich ja unter Umständen auf Grund der Regulierung nichts neues besorgen.

Mein Fazit

Bin ich ein Schwarzmaler? In der Hinsicht bin ich einfach vorsichtig. Schneller als man denkt ist der Hahn zugedreht.

Wird es nach heutigem Stand nach dem 20.Mai 2017 nichts mehr zu kaufen geben? Natürlich wird der Markt noch bedient und man kann sich Sachen kaufen. Nur wird der Markt dünner, manches wird es nicht mehr geben. Die Preise werden vermutlich deutlich steigen.

Gedankenspiel: Was passiert wenn über juristische Tricks das Nikotin besteuert wird? Dann wird das mit den Nikotinbasen richtig teuer.

Ich würde bunkern:

  • Glycerin und Propylenglycol. Diese Grundstoffe kosten nicht viel und noch sind diese frei auf dem Markt verfügbar
  • Nikotinbasen, diese werden auf alle Fälle beschnitten. Menge und Konzentrat von Nikotin sind begrenzt
  • Geräte – ein paar Selbstwickelverdampfer, einen oder zwei mechanische Akkuträger und solide Akkuträger die weit verbreitet sind. Noch kann man diese nahezu problemlos aus China importieren.

Eine Liste mit Einkaufshinweisen gibt es in der Einkaufsübersicht.

Video

Philgood mit einem Video von der Messe in Oberhausen. Ab Minute 27 geht es mit Dampfmacher um das Thema bunkern.


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Vanderzarth über die Bevorratung. Das Video ist schon alt, hat aber immer noch Gültigkeit.


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