Viele Dampfer wollen auch auf Reisen nicht auf den Genuss ihrer E-Zigarette verzichten. Doch in anderen Ländern herrschen bekanntlich nicht nur andere Sitten, sondern es gelten vielfach auch andere Bestimmungen zur elektronischen Zigarette. Hier haben wir für Sie zusammengefasst, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre E-Zigarette auf Reisen mitnehmen möchten.
Ist die E-Zigarette im Urlaubsland erlaubt?
Um sich nicht strafbar zu machen ist erst einmal wichtig zu wissen, ob die E-Zigarette im Urlaubsland überhaupt erlaubt ist. In Europa ergeben sich dabei in der Regel keine Probleme, denn man kann meist überall dort dampfen, wo man auch rauchen darf. Einzig die Schweiz und Norwegen verbieten nikotinhaltige Liquids und in Finnland dürfen die Liquids nur mit Tabak-Geschmack angeboten werden. In manchen nichteuropäischen Ländern sind jedoch sowohl Gebrauch als auch Einfuhr von E-Zigaretten illegal.
Generelles Verbot von E-Zigaretten
In Argentinien, Mexico, Kambodscha und Brasilien herrscht ein generelles Verbot von E-Zigaretten. In den Vereinigten Arabischen Emiraten wird das Dampfgerät sogar bei der Einreise oft schon abgenommen. Noch strenger ist dabei der Inselstaat Singapur. Auch hier sind E-Zigaretten illegal und bei einem Verstoß drohen satte Geldstrafen bis 10.000 Euro oder sogar das Gefängnis.
Dampfen erlaubt, aber mit Einschränkungen
In manchen Ländern, wie Ägypten, Malaysien oder der Türkei ist das Dampfen zwar erlaubt, der Verkauf von E-Zigaretten und Liquids ist allerdings verboten. In Australien und Japan sind die elektronischen Zigaretten ebenfalls prinzipiell legal, die Liquids dürfen jedoch nicht nikotinhaltig sein. Zudem benötigt man in Australien für die Einfuhr eine medizinische Genehmigung.
In den USA ist das Dampfen auch grundsätzlich genehmigt. Dennoch sind die Regelungen was Handel und Dampfen im öffentlichen Raum betrifft für jeden Staat ein wenig anders. Geben Sie daher genau auf die Unterschiede Acht.
Einfuhrverbot
Die Einfuhr von E-Zigaretten und Liquids ist in Thailand absolut verboten und wird auch streng bestraft. Auch in Jordanien, Südafrika, Katar und Taiwan ist die Einfuhr des Dampfgeräts illegal. In Marokko und Indien ist die gesetzliche Lage noch unklar, doch im Zweifelsfall sollte man nichts herausfordern und lieber auf das Dampfen und die Einfuhr von E-Zigaretten verzichten.
Die E-Zigarette auf Flugreisen
Ist geklärt, ob die E-Zigarette auch mit ins Urlaubsland darf, muss auch in Erfahrung gebracht werden, welche Regelungen für ihren Transport gelten. Gerade bei Flugreisen muss im Umgang mit der elektronischen Zigarette einiges beachtet werden.
Wo darf man dampfen?
Auf Flughäfen darf normalerweise nicht geraucht werden – auch keine E-Zigaretten. Zum Dampfen müssen Sie daher häufig in speziell abgetrennte Raucherbereiche gehen, um sich nicht strafbar zu machen.
Im Flugzeug selbst gilt absolutes Rauchverbot und das schließt die E-Zigarette ebenfalls mit ein. Auch auf der Toilette ist Rauchen tabu, da der Dampf sonst genau wie herkömmlicher Zigarettenrauch den Rauchmelder auslöst. Das kann im schlimmsten Fall eine Notlandung und hohe Geldstrafen zur Folge haben.
Wie darf man E-Zigaretten transportieren?
Die E-Zigarette darf nicht im aufgegebenen Gepäck untergebracht sein, sondern muss im Handgepäck mitgeführt werden. Das gleiche gilt für zusätzliche Akkus, denn diese gelten als Gefahrengut und dürfen deshalb nicht im Frachtgepäck geführt werden.
Liquids müssen – so wie alle Flüssigkeiten auf Flugreisen – in kleinen Fläschchen von maximal 100 ml in einem durchsichtigen 1-Liter-Ziplock-Beutel im Handgepäck geführt werden. Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle hergezeigt werden, ebenso wie die Ersatzakkus. Die E-Zigarette selbst kann allerdings im Handgepäck bleiben.
Durch den hohen Druck im Flugzeug kann es unter Umständen passieren, dass der Verdampfer ausläuft. Daher ist es am besten, den Tank der E-Zigarette vor dem Flug auszuleeren und die Liquidfläschchen mit Plastikfolie zu umwickeln. Vorsicht gilt auch beim Design der Fläschchen. Sehen sie nämlich dubios aus und befindet sich beispielsweise ein Totenkopf auf der Flasche, muss sie von der Sicherheitskontrolle konfisziert werden.
Das gilt für Bus, Zug und Kreuzfahrtschiffe
Wer eine Kreuzfahrt gebucht hat, kann sich freuen, denn sowohl auf Hochsee- als auch auf Flusskreuzfahrten ist das Dampfen grundsätzlich erlaubt. Dennoch sollten Sie sich vorher genau über die Regelungen der einzelnen Gesellschaften informieren, denn meist gibt es eigens gekennzeichnete Bereiche, in denen das Rauchen der E-Zigarette gestattet ist. In den Kabinen gilt allerdings prinzipiell Rauchverbot.
Bei Zug- und Busreisen sieht das schon anders aus. Normalerweise ist das Rauchen von (E-)Zigaretten dort nämlich nicht gestattet. Bevor Sie eine längere Reise antreten, sollten Sie also daran denken, dass Sie sich beim Dampfen auf die Pausen beschränken sollten.
Das sollten Sie bei Liquids beachten
Bei Liquids gilt im Ausland äußerste Vorsicht! Innerhalb der EU gelten spezielle Richtlinien und Normen, die Liquids erfüllen müssen, um zugelassen zu werden. So wird sichergestellt, dass in den Flüssigkeiten keine gesundheitsschädigenden Stoffe enthalten sind. In Drittländern sind diese Regelungen jedoch meist lascher. Günstig angebotene Liquids aus einem Nicht-EU-Land enthalten also unter Umständen fragwürdige Stoffe, die die Gesundheit schädigen.
Daher lohnt es sich, genügend Liquids von Zuhause mitzunehmen, um sicher zu gehen, dass auch die Qualität stimmt. Zudem ist es je nach Beliebtheit und Erlaubtheit der E-Zigaretten im jeweiligen Urlaubsland oft gar nicht so einfach, an die Flüssigkeiten zu kommen.
Fazit: stets informieren!
Prinzipiell gilt: Informieren Sie sich stets vorher, um prekäre Situationen zu vermeiden. Greifen Sie nicht zu ausländischen Liquids, wenn Sie deren Inhaltsstoffe nicht kennen und machen Sie sich vor der Reise schlau, ob die Einfuhr oder der Gebrauch der E-Zigarette im Urlausland überhaupt erlaubt ist. Nur so erleben Sie auch im Urlaub ein uneingeschränktes Dampfvergnügen.
In der Schweiz sind Nikotinhaltige Liquids erlaubt und können auch gekauft werden
Die Informationen zu Mexico sind nicht korrekt. Offiziell darf man E Zigaretten nicht importieren und dort verkaufen. Das ist aber rein juristisch in einer Grauzone und betrifft – so verstehe ich es- nur kommerziellen Handel.
In der Realität war ich im Sommer 2019 mehrere Wochen in Mexiko, war dort insgesamt viermal durch die Kontrollen an verschiedenen Flughäfen gekommen, hatte sehr viel Zeug dabei, Geräte, Liquids… niemand hat auch nur den Ansatz eines Problems damit gehabt. Auch auf den Straßen kann man genauso dampfen wie in Deutschland, sei es in abgelegenen Regionen oder in Touri Hochburgen. In den großen Städten gibt es sogar Dampfshops. Meine Empfehlung aus eigener Erfahrung: Nehmt euer eigenes Zeug mit, da scheint niemand ein Problem mit zu haben. Aber verlasst euch nicht darauf, dass ihr in kleineren Städten ohne Probleme E Zigaretten Zeug kaufen könnt.
Ein “generelles Verbot” gibt es in Mexiko nicht! Googelt einfach mal… in Mexico City oder Cancun gibt es ja sogar ganz offizielle Dampfshops…in Cancun fand im April 2019 sogar eine Dampfmesse statt…
Darf ich nikotinhaltige Liquids von Deutschland nach Australien versenden…und was ist ggfs dabei zu beachten?