NRW ist mitunter durch das Rauchverbot bekannt. Zu verdanken ist es Frau Steffens und ein paar Wendehälsen der SPD. Hinterher haben sich die SPD-Leute entschuldigt, hatten aber im Moment des Handelns nicht den Mut zu sich zu stehen.
Steffens ist ja des weiteren als Gegnerin der E-Zigarette bekannt. Dabei ist ihr gültige Rechtsprechung zunächst egal. So sind sie die Ehrgeizlinge, nur die eigene Vorstellung im Kopf und von der Nähe des Bürgers völlig losgelöst.
Jedenfalls wollte Frau Steffens die E-Zigarette unbedingt mit in das Gesetz packen. Das dampfen soll nicht erlaubt sein weil die Kontrolleure sich schwer tun. Und ausserdem gäbe es zuwenig Kontrolleure (weshalb Köln ein Denunziantenformular eingerichtet hat).
Doch das Blatt scheint sich zu wenden. Das NRW Nichtrauchergesetz spricht vom Rauchen. Darunter könne das dampfen, die E-Zigarette nicht fallen. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest der Hamburger Verwaltungsrechtler, Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Schwemer.
Im Gesetzestext wird die E-Zigarette nicht ausdrücklich erwähnt. Es wird immer vom Rauchen, also von Pyrolyse gesprochen. Dieses geht aber mit den E-Zigaretten gar nicht. Pyrolyse ist das verbrennen von getrockneten Pflanzen, vornehmlich Tabak.
Somit ist die E-Zigarette gar nicht von dem Rauchverbot erfasst. Es ist also völlig gesetzeskonform in Nichtraucherbereichen zu dampfen.
Die Einschätzung des Verwaltungsrechtlers und eine Anfrage der Piratenpartei im NRW-Landtag dürfte in der nächsten Zeit für einigen Wirbel sorgen. Es ist jetzt schon abzusehen dass Dampfer / E-Zigarettenraucher ab sofort in den Kneipen anzutreffen sein werden.
Das wird natürlich zunächst einige Verbotsverfahren ins Leben rufen bis sich dann die Verwaltungsgerichte der Sache annehmen müssen.
Würde ich in NRW wohnen, würde ich frohgemut mein Dampfzeug packen und die Kneipen heimsuchen. Vielleicht gibts ja sogar ein Dampferhappening.