Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde am 20. November darüber entschieden ob Liquids für E-Zigaretten ein Arzneimittel sind. Wäre dem so, dann wäre der Verkauf von Liquids außerhalb von Apotheken strafbar.
Anlass dieses Gerichtstermins war das Verkaufsverbot in Wuppertal, befeuert durch die selbstgefällige Gesundheitsministerin aus NRW, Frau Steffens. Damals wurden im ganzen Land Waren beschlagnahmt und Händler hatten das Nachsehen. Selbst als Gerichte urteilten das wäre nicht Rechtens setzte sich Frau Steffens dafür ein dass sich Behörden um diese Urteile keine Gedanken machen müssen. So wurden die Waren weiterhin einbehalten.
Die Sache ist nun vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden. Liquids sind kein Arzneimittel und dürfen frei verkauft werden.
Die Folge sind nun Millionenschwere Klagen gegen NRW das nun Schadenersatz zahlen muss. Auch Wuppertal wird tief in die Tasche greifen müssen.
Ich finde das ist richtig so, denn die Politik versucht ständig mit Halbwahrheiten und unterirdischen Tricks der E-Zigarette das Aus zu bescheren.